COVID 19 – Krankenhausentlastungsgesetz: Der Gesundheitsminister fällt den Krankenhäuser in den Rücken!

PM KH EntlastungsG 

Berlin, Düsseldorf 21. März 2020

 

 

COVID 19 – Krankenhausentlastungsgesetz: Der Gesundheitsminister fällt den Krankenhäuser in den Rücken!

Während Ärzte und Pflegepersonal an der Belastungsgrenze arbeiten und sich die Krankenhäuser intensiv auf die Schaffung zusätzlicher Intensivkapazitäten und Infektionsbetten vorbereiten fällt uns der Gesundheitsminister und sein Ministerium in den Rücken. Dies ist kein finanzieller Schutzschirm, auf den sich DKG und GVK SV im Kern bereits verständigt hatten. Das vom BMG geschnürte Paket mutet vielmehr wie ein makabrer Scherz an. Hat man die Bilder aus Italien wirklich nicht gesehen, die wir hier unbedingt vermeiden wollen?! Wie soll der bevorstehende Kraftakt mit einem unzureichenden Budget und unzureichender Unterstützung gelingen? Die ausgelobte Summe ist in keinster Weise ausreichend. Während unsere Mitarbeiter unzählige Sonderschichten, extreme Belastungen und ein bedrohliches Infektionsrisiko vergegenwärtigen um Leben zu retten, versucht man hier wieder nur eins: Geld zu sparen. Das ist gegenüber den Ausführungen der letzten Tage ein Wortbruch. Nach einer aktuellen Umfrage des VLK bei seinen Mitgliedern haben bereits mehr als drei Viertel der Kliniken ihre Intensivkapazität nennenswert gesteigert, Betten für kommende Aufnahmen gesperrt und sind im Vertrauen auf das Versprechen des Gesundheitsministers „Whatever ist takes“ massiv in Vorleistung für die Versorgung unserer Bevölkerung gegangen. Jetzt sollen sämtliche Vorhaltekosten allein auf die Krankenhäuser abgewälzt werden. Ist das der Dank?! Dieser Gesetzesentwurf muss massiv nachgebessert werden!

 

Priv. Doz. Dr. Michael A. Weber Präsident des Verbands der Leitenden

Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK)

 

 

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Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.

Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Normann J. Schuster

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