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Mitglied werden

Mitglieder des Verbandes können Ärztinnen/Ärzte mit Leitender klinischer Funktion oder in der Krankenhausgeschäftsführung, Vertragsärzte mit Leitungsfunktionen im Krankenhaus und Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit Leitungsfunktion sein.

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Jahresbeitrag

Für Chefärztinnen/Chefärzte/
bzw. Ärztinnen/Ärzte in Leitungsfunktion: 360 €*

Für Oberärztinnen/Oberärzte: 200 €*

Mitglieder im Ruhestand: 36 €

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Beitrittserklärung

Jahresbeiträge

Für Chefärztinnen/Chefärzte: 360 €*
Für Oberärztinnen/Oberärzte: 200 €*
Mitglieder im Ruhestand: 36 €

Mitgliederwerbung

Wirbt ein VLK-Mitglied zwei aktive Mitglieder, die innerhalb eines Jahres Mitglied werden, dann erhält das werbende Mitglied hierfür Beitragsfreiheit für das auf das Eintrittsjahr der neuen Mitglieder folgende Kalenderjahr.

Das geworbene Mitglied erhält im ersten Jahr der Mitgliedschaft einen Nachlass in Höhe von 50% auf den jeweils geltenden Mitgliedsbeitrag.

Vergünstigungen & Rechtsberatung

* vlk-Mitglieder, die in den Vertragsarztstatus überwechseln oder „Teilzeitkrankenhausärztinnen und -ärzte“ werden, liegen bei 75 % ihrer bisherigen Beiträge.

In diesen Fällen beschränkt sich die den Mitgliedern gewährte Rechtsberatung ausschließlich auf den Bereich ihrer Tätigkeit als angestellte Krankenhausärztinnen und -ärzte.

Endet die Mitgliedschaft vor dem 31.12. des dritten, auf das Beitrittsjahr folgenden Kalenderjahres durch die Kündigung des Mitgliedes, hat dieses die Kosten einer ggf. in dieser Zeit erfolgten persönlichen, telefonischen oder schriftlichen anwaltlichen Dienstvertragsberatung oder anderweitiger Rechtsberatung durch die mit dem Verband kooperierende Rechtsanwaltskanzlei zu erstatten. Diese Kosten werden pauschal mit 1.000 € in Ansatz gebracht. Dem Mitglied bleibt die Beweismöglichkeit offen, dass die Kosten, die nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ansatz zu bringen sind, niedriger sind.

    Angaben zur Person



    Angaben zur Position



    Wir bitten Sie Adressänderungen, zeitnah und schriftlich mitzuteilen.

    Angaben zum vlk




    Nur bei Werbung durch ein VLK –Mitglied: Ich verpflichte mich, meine Mitgliedschaft mindestens für 3 auf das Eintrittsjahr folgende Kalenderjahr aufrecht zu erhalten.



    * Pflichtfeld

    Aktuelles