Kliniksterben auf Abruf – Krankenhäuser dürfen nicht zum Sparopfer werden
Berlin/Düsseldorf, 10.06.2026 – Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser weiter zu verschärfen. Mitten in der Umsetzung der Krankenhausreform und tiefgreifenden Veränderungen der Krankenhausfinanzierung würden die vorgesehenen Einsparungen zahlreiche Kliniken an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bringen.
Nach aktuellen Berechnungen droht den Krankenhäusern allein im Jahr 2027 eine reale Erlösminderung von rund acht Prozent. Dies entspricht einem Finanzierungsverlust von geschätzt 8,6 Milliarden Euro. Für viele Krankenhäuser wäre eine solche Belastung nicht tragbar. Angesichts der seit Jahren bekannten und vielfach dokumentierten wirtschaftlichen Schieflage zahlreicher Kliniken erscheint es kaum nachvollziehbar, ausgerechnet den Krankenhäusern einen erheblichen Teil der geplanten Einsparungen aufzubürden.
Besonders kritisch bewertet der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) die vorgesehenen Regelungen zum Gesundheitsfonds und zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern. Während für ein Defizit von rund 12 Milliarden Euro lediglich ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 250 Millionen Euro vorgesehen ist, soll gleichzeitig der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um 2 Milliarden Euro reduziert werden. Dies sendet ein fatales Signal für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt.
Der VLK appelliert daher an Bundestag und Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren substanzielle Nachbesserungen vorzunehmen. Bevor über einzelne Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich entschieden wird, müssen die grundlegenden Finanzierungsfragen geklärt werden. Erst auf dieser Basis kann über Einzelregelungen etwa zum Pflegebudget, zu den MD-Prüfquoten, zum Zweitmeinungsverfahren oder zur vollständigen Refinanzierung tariflicher Kostensteigerungen sachgerecht beraten werden.
„Die vorgeschlagenen Maßnahmen gefährden die wirtschaftliche Stabilität vieler Krankenhäuser zu einem Zeitpunkt, an dem die Einrichtungen bereits mit den Herausforderungen der Krankenhausreform und einer weiterhin unzureichenden Investitionsfinanzierung kämpfen. Es rächt sich, dass in der Finanzkommission offenbar der notwendige klinische Sachverstand hinsichtlich der tatsächlichen Lage der stationären Versorgung gefehlt hat. Substanzielle Nachbesserungen sind erforderlich, um weitere Klinikschließungen zu verhindern und einen Vermittlungsausschuss möglicherweise noch entbehrlich zu machen“, erklärt VLK-Präsident PD Dr. Michael A. Weber.


