Kaum hat die Regierungskommission ein umfassendes Reformkonzept für die Notfall- und Akutversorgung in Deutschland vorgelegt, drückt der G-BA aufs Tempo bei der Erstellung einer Richtlinie zu einem isolierten Ersteinschätzungsverfahren der Notfallversorgung am Krankenhaus. Der Auftrag dazu stammt noch aus der Ära Spahn und war als einziger Punkt einer geplanten Notfallreform im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) – quasi als Alibi – übriggeblieben. Ziel war es, ambulant behandelbare Patienten aus dem Krankenhaus heraus der vertragsärztlichen Versorgung zuzuweisen. Die Frist zur Erstellung wurde aber verlängert, da kein wissenschaftlich evaluiertes Ersteinschätzungssystem vorlag. Jetzt liegt ein Entwurf von KV und GKV-SV vor, den Herr Hecken bis zur Beschlussfrist am 30.06.2023 umsetzen will, obwohl er auf massiven Protest der Kliniker stößt. Die Vorgaben setzen eine funktionierende vertragsärztliche Notfallversorgung voraus, die es aber nicht (mehr) gibt. So werden die Klinikambulanzen zu Servicestellen für Termine degradiert, die aber zeitnah nicht existent sind. Die KVen hingegen werden nicht in die Pflicht genommen. Es werden Forderungen nach Checklisten, Qualifikationen im ärztlichen und pflegerischen Bereich aufgestellt, die vielerorts nicht erfüllbar sind und für die es im niedergelassenen Bereich nicht ansatzweise ein Pendant gibt. Für all diese Probleme zeigte die Regierungskommission jetzt eigentlich andere Lösungsvorschläge auf, die im Gegensatz zur avisierten G-BA-Richtlinie auf breite Zustimmung stoßen. Hervorzuheben sind eine bessere Patientensteuerung durch integrierte Leitstellen, Etablierung integrierter Notfallzentren und eine verbindliche Einforderung eines 24/7 Sicherstellungsauftrages der KVen. „Das Bundesgesundheitsministerium muss deshalb den Regelungsauftrag an den G-BA aussetzen, damit jetzt nicht ein Ersteinschätzungsverfahren durch den G-BA auf den Weg gebracht wird, das die Ambulanzen nicht entlastet und im klaren Widerspruch zu den vernünftigen Vorschlägen der Regierungskommission steht“ so PD. Dr. Michael A. Weber, Präsident des VLK.