Verfehltes Krisenmanagement von Minister Lauterbach
Während alle auf einen Vorschlag für einen tragfähigen Kompromiss vom Minister in Sachen Krankenhausreform warten, der die zukünftige Krankenhausplanung, die finanzielle Absicherung der Finanznöte der Kliniken und die Transformation der Reform regelt, präsentiert dieser in seiner heutigen Pressekonferenz erneut eine Potenzialanalyse zur Versorgungsqualität. Anhand von beispielhaften Berechnungen zur Schlaganfall- und Herzinfarktversorgung und fünf weiteren Behandlungsindikationen kommt Professor Busse zu dem Schluss, dass angeblich hunderte Todesfälle bei der unmittelbaren Versorgung in den bestversorgenden Kliniken verhinderbar wären. Diese schon früher gemachten Aussagen werden auch durch diese erneute, im Ansatz andere Auswertung nicht belastbarer. Sie sind weiter nicht risikoadjustiert, was den Vergleich zwischen den Kliniken erheblich erschwert. An sich schienen diese Darstellungen längst auch durch die jüngsten Publikationen von E. Raab und S. Stolpe in der Kernaussage, dass sie unmittelbare Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität in Deutschland zuließen bzw. sie Versorgungsmängel aufzeigen, widerlegt. Verständlich ist die These, dass sich durch die Auswahl einer Klinik anhand solcher Qualitätsdaten die Chance auf ein gutes Behandlungsergebnis für den Patienten erhöhen kann. Die Strategie, die der Minister damit verfolgt ist offensichtlich. Er will für sein Transparenzgesetz werben, das eine laienverständliche Darstellung von Qualitätsdaten der Krankenhäuser verbessern soll, gegen die es aber keine wirklichen Bedenken gibt. Gleichzeitig aber lenkt er vom eigentlichen Knackpunkt des Gesetzes ab: die Regelung der Zuordnungen von Leistungsgruppen an die Krankenhäuser durch das Institut für das Entgeltsystem der Krankenhäuser (InEK) mit einer neuen Software (Grouper) in diesem Gesetz ohne Beteiligung der Länder. Dem können die Länder bei gleichzeitig nur unverbindlichen Zusagen für eine finanzielle Absicherung nicht zustimmen. „Es zeigt ein verfehltes Krisenmanagement des Ministers, der von Qualität spricht, die finanziellen Nöte nicht regelt, aber gleichzeitig die Krankenhausplanung nach Berlin verlegen will. Durch seine einseitige Zusammenarbeit mit einem mehr als umstrittenen Experten, macht er einen fairen und tragfähigen Kompromiss unmöglich“, so PD Dr. M. Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e.V. (VLK). Ein Weg wäre, das Gesetz zu überarbeiten und sich primär auf qualitätssichernde und die Liquidität verbessernde Maßnahmen zu beschränken. Die wichtige Zuteilung der Leistungsgruppen kann dann gemeinsam mit den Ländern im Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geregelt werden. Aber will der Minister überhaupt noch einen Kompromiss mit den Ländern? Was bisher nur hinter vorgehaltener Hand diskutiert wurde, ist jetzt plötzlich nachzulesen. Welche Rolle spielen der Kanzler und sein Bruder Jens Scholz, der Vorsitzende des Verbandes der Universitätskliniken (VUD) und zu wessen Nutzen in diesem Verfahren? Wie lange sehen die beiden noch zu, dass keine Einigung zustande kommt? Dazu sollten alle Beteiligten – auch die der Selbstverwaltung – endlich mit an den Tisch geholt werden. „Das Festhalten an umstrittenen Empfehlungen seiner Experten und das Ignorieren der Vorschläge der Selbstverwaltung und der Länder ist die Ursache des verfehlten Krisenmanagements des Ministers. Er muss auf alle Beteiligten zugehen, sonst droht die ganze Reform zu scheitern,“ so Weber.
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