Verband der Leitenden Krankenhausärzte (VLK e.V.) warnt vor einem Einknicken des Gesetzgebers gegenüber der Kassenlobby beim MDK Reformgesetz

Der aktuell bekannt gewordene Änderungsantrag der Koalitionsfraktion
zum MDK Reformgesetz konterkariert die ursprüngliche Intention des
MDK Reformgesetzes. Aus einem Gesetz, das die Krankenhäuser vor
unberechtigten und überzogenen Rechnungskürzungen der Krankenkassen
schützen sollte, droht nun ein unfaires Rechnungskürzungsgesetz zu
Lasten der Krankenhäuser zu werden, so Priv. Doz. Dr. med. Michael A.
Weber, Präsident des VLK e.V.

Mit der Anhebung der Prüfquote von 10 auf 12,5%, generellen
Strafzahlungen und einem Aufweichen des Verrechnungsverbotes bleibt
es beim Prinzip Rechnungskürzung der Krankenkassen mit dem Ziel ihren
Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern auch in Zukunft
nicht vollständig nachzukommen. Beträge von bis zu 3 Milliarden EUR,
die die Kassen über die sogenannte „Retaxquote“ einsparen, sind
natürlich beitragsrelevant und so war mit heftigem Widerstand aus dem
Kassenlager zu rechnen. Aber Ziel des Gesetzes war es, diese völlig
ausufernden Rechnungskürzungen zu beenden und das muss es auch
bleiben. Falschabrechnung ist ein vager, wenig präziser Begriff, denn
medizinische Einschätzungen und eine Beurteilung der Verweildauer
bieten breiten Interpretationsspielraum. Die aus ärztlicher Sicht
medizinisch erforderliche Versorgung des Patienten muss das Maß aller
Dinge bleiben, nicht das Einsparinteresse der Krankenkassen. Zudem
haben Rechnungskürzungen keinen Sanktionscharakter bzw. sind keine
Strafsache und können damit auch keine Strafzahlungen nach sich
ziehen. Erst recht keine Mindeststrafe von 300 EUR pro Kürzung. Dies
gleicht einer Gelddruckmaschine. Jede Kürzung über 1 EUR würde eine
Rendite von 299 EUR auslösen. Die Krankenkassen haben in der
Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dem Instrument der
Rechnungskürzung nicht verantwortungsvoll umgehen können. Ihnen jetzt
per Gesetz die Möglichkeit einzuräumen, dieses Instrument noch
exzessiver nutzen zu können ist der falsche Weg. Auch der Mythos der
hohen Quote der Fehlabrechnungen ist längst widerlegt. Mit diesem
Einknicken werden die Kliniken – und damit zwangsläufig die
Versorgung der Patienten – wieder entscheidend geschwächt, während
wir mit unübersehbaren Problemen z.B. beim Fachkräftemangel kämpfen.
Der VLK appelliert daher eindringlich an die Koalitionsfraktion, bei
der ursprünglichen Zielsetzung und Formulierung des Gesetzes zu
bleiben.

 

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