Die Länder verweisen das Transparenzgesetz mit einfacher Mehrheit in den Vermittlungsausschuss. Aus Sicht des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK) ein richtiger und wichtiger Schritt. Sie verzichten damit auf eine rasche Umsetzung des Finanzausgleichs für Tarifsteigerungen, verhindern aber dadurch einen Eingriff in die krankenhausplanerische Hoheit der Länder durch vorzeitige Zuteilung von Leistungsgruppen durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Pressestatement:Transparenzgesetz wandert in den Vermittlungsausschuss