Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ neu): Es knirscht gewaltig
Die am 12.09.2024 in Berlin der Ärzteschaft von der Bundesärztekammer vorgestellte neue GOÄ trifft auf gewaltigen Widerstand. Vorgestellt als zeitgemäßes, differenziertes, ärztlich erarbeitetes Leistungsverzeichnis führt sie zu erheblichen Verschiebungen der Vergütungshöhe innerhalb der Ärzteschaft bzw. des Leistungsgeschehens: Die sprechende Medizin bzw. die direkte Patientenversorgung wird aufgewertet, was an sich von allen begrüßt wird. Da auf Drängen des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe vom Prinzip eine Nullrunde vereinbart wurde, geht das jedoch zu Lasten der technischen Fächer, vor allem Labor und Radiologie. Diese müssen, wie auch angekündigt, Minderungen um bis zu 30% hinnehmen. Entsprechend groß ist der Protest. Überraschend und nicht angekündigt zeigen sich jetzt aber auch massive Kürzungen – um 50 % und mehr – im Bereich anderer Fachdisziplinen, ohne dass dies durch betriebswirtschaftliche Berechnungen erklärbar wäre. Es handelt sich dabei vorwiegend um Operationen und Interventionen, mitnichten technische Leistungen, da sie in der unmittelbaren Patientenversorgung eine andauernde ärztliche Leistung und Präsenz erfordern. Gegen diese Umverteilung auf Kosten nur einiger Fachdisziplinen regt sich jetzt ebenfalls erheblicher Widerstand. Die Kürzungen gehen einseitig zu Lasten vieler Fachärzte – ambulant und stationär. Auch die Krankenhäuser sind stark betroffen, da ihnen ein erheblicher Einnahmenanteil verloren geht und ihre prekäre Finanzsituation weiter verstärkt. Das ganze Gefüge, zwischen fachärztlicher und allgemeinärztlicher Versorgung sowie stationärer und ambulanter Honorierung, gerät aus den Fugen. „Es rächt sich, dass die Gespräche zur Neubewertung zwischen BÄK, PKV und Beihilfe hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben. Jetzt haben wir ein Ergebnis voller Ungereimtheiten in der Kalkulation“ so PD. Dr. Michael Weber, Präsident des Verbandes leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK). Die betroffenen Fachgesellschaften und der VLK e.V. fordern eine transparente Darlegung der Kalkulation. Das vorliegende Ergebnis kann nicht akzeptiert werden. Es muss eine Möglichkeit zur Plausibilisierung und zur Korrektur der Berechnungen geben. Auch die Zustimmung zu einer quasi Nullrunde wird von vielen Fachärzten zurecht massiv kritisiert, da dies nicht einmal einen Inflationsausgleich darstellt. So kann und darf die neue GOÄ nicht an den Bundesgesundheitsminister übergeben und erst recht nicht in Kraft gesetzt werden. Die auf der Sitzung vom 12.09.2024 vorläufig, unter dem Vorbehalt der Überprüfung der vereinbarten Gebührenziffern und ihrer Bewertung, abgegebene Zustimmung zu dem Entwurf, ist für viele Verbände und Fachgesellschaften damit hinfällig.