Mindestmengen G-BA: Sündenfall TAVI

Der VLK nimmt in einem aktuellen Artikel in „das Krankenhaus“ gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft leitende kardiologische Krankenhausärzte (ALKK) und dem Berufsverband der Deutschen Internisten (BDI) kritisch Stellung zum Vorgehen des Gemeinsamen Bundesausschuß G-BA in Sachen neue Mindestmengen-Regelungen. Am Beispiel der kathetergestützen Aortenklappenintervention (TAVI) wird aufgezeigt wie selbstherrlich die G-BASpitze bei diesem sehr sensiblen Thema ihren Beurteilungsspielraum überzieht. Auch das wenig transparente Handeln des Institutes für Qualität Transparenz im Gesundheitswesen(IQTIG) wird angesprochen. Die Einbeziehung der tatsächlich vor Ort in den Kliniken geleisteten Qualität wird ausdrücklich gefordert und ein Eingriff in die Planungshoheit der Länder durch den G-BA abgelehnt.

Weitere Details finden Sie unter dem Link: https://bit.ly/33om0gd

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