
VLK-Pressemitteilung 06/2025 | Unseliges Geschacher um das KHAG
Es werden Erinnerungen wach an die Entscheidung zum KHVVG im Bundesrat am 22.11.24. Dieselben Strippenzieher, die damals die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch das Abstimmungsverhalten der SPD-Länder verhinderten, versuchen jetzt wesentliche Punkte des KHAG zu Fall zu bringen. Als da sind Ex-Minister Lauterbach, Dagmar Schmid MdB, Ex-Bundeskanzler Scholz und sein Bruder Jens („Scholz&Scholz“). Finanzminister Klingbeil schlüpft in die Rolle von Ex-Kollegen Lindner, wie das ausging ist ja hinlänglich bekannt. Es können nicht alle Patienten in Universitätsklinika und Maximalversorgern behandelt werden, es braucht auch Einrichtungen für die Versorgung in der Breite.
Das KHVVG ist aber nicht der große Wurf, wie von dieser Gruppe apostrophiert. Ohne KHAG ist es nicht praktikabel und gefährdet in seiner Kleinteiligkeit der Vorschriften zu den Leistungsgruppen die Existenz versorgungsrelevanter Kliniken. Die Fristen müssen verlängert werden, Ausnahmegenehmigungen für die Länder sind zwingend notwendig. Zusätzlich müssen die Vorhaltefinanzierung in der vorliegenden Form ausgesetzt werden, auf Mindestvorhaltezahlen zugunsten der bestehenden Mindestmengen des G-BA verzichtet werden, Regelungen zu den Hybrid-DRG wie Strukturvoraussetzungen ergänzt und die Leistungsmengen angepasst werden. Fachkliniken, die wesentliche Beiträge zur Versorgung der Patienten auf hohem Niveau leisten, brauchen endlich eine klare Regelung, die ihre Zukunft sichert. Aber vor allem muss das KHAG dringend verabschiedet werden, damit die Voraussetzungen für Leistungsgruppen sowohl für die Antragsteller als auch den MD klar werden. Sonst gelten die Vorschriften des KHVVG als gültige Rechtslage, das klare Ziel der Strippenzieher.
Alles muss dann in seinen Auswirkungen evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. Nicht das KHAG gefährdet die Qualität der Versorgung, sondern die kleingedruckten Verordnungen im KHVVG, deren Auswirkungen niemand absehen kann. „Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag bilden das in großen Teilen ab und dürfen durch die unseligen Strippenzieher nicht umgestoßen werden. Sonst stehen Wartelistenmedizin und Versorgungsengpässe vor der Tür“, so PD Dr.med. Michael Weber, Präsident des VLK.