Dr. Weber- 2019 o. Kr. Nr. 38

2024 PM KHVVG Vermittlungsausschuss

Pressemitteilung

Berlin/ Düsseldorf, 20.11.2024

 

Nachbesserung statt Rückabwicklung: Das KHVVG muss in den Vermittlungsausschuss

Die schlimmsten Befürchtungen sind bestätigt: Das KHVVG darf so, wie es ist, nicht in Kraft treten. Die Auswertungsanalysen von Vebeto, die Umfragen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und die Berechnungen der Medizincontroller (DGfM) belegen dies anhand objektiv nachprüfbarer Fakten. Das KHVVG muss im Vermittlungsausschuss nachgebessert oder in wesentlichen Teilen von einer neuen Bundesregierung rückabgewickelt werden.

Die versprochenen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser reichen bei weitem nicht aus, um die durch Inflation und Energiekosten entstandenen Lücken im Jahr 2023 und 2024 auszugleichen. Der maximale finanzielle Druck, gezielt zur kalten Struktur- und Trägerbereinigung ins Spiel gebracht, besteht weiterhin. Zusätzlich werden den Kliniken durch neue Maßnahmen weitere Finanzmittel in großem Ausmaß entzogen. Besonders hervorzuheben ist die in den letzten Ergänzungen zum KHVVG eingebrachte Zwangsambulantisierung für Millionen von Fällen mit Erlösen auf EBM-Niveau. Keine Klinik wird durch diese Reform vor der Insolvenz gerettet.

Nicht abschätzbar ist, ob die zu erwartenden Leistungsminderungen nach den geplanten Krankenhausschließungen kompensierbar sein werden. Die Korridorregelung der Vorhaltepauschalen, die Mehrleistungen in großen Bereichen nicht entlohnt, verschärft diese Situation weiter. Das dürfte die Euphorie der Universitätskliniken über die geplante Reform rasch dämpfen, und es wird keine Bereitschaft der großen Kliniken geben, diese Fälle zu übernehmen. Über 50 % der Kliniken und Abteilungen melden, dass sie die in den Strukturvorgaben geforderte Mindestzahl an Fachärzten nicht vorhalten können, da sie zum Teil nicht am Markt verfügbar sind. Ausnahmegenehmigungen zu Strukturvorgaben müssen deshalb eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass die Länder hier korrigierend eingreifen können. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenhausplanung weiter Ländersache bleibt und nicht durch die Hintertür nach Berlin verlagert wird. Es geht ausdrücklich nicht um generelle Einschränkungen in den Qualitätsanforderungen zur Leistungserbringung, sondern um erfüllbare Strukturvorgaben, die im Moment statt zur Qualitätssicherung zur Strukturbereinigung missbraucht werden. Alle Versprechungen einer Entökonomisierung erweisen sich als leer. Bürokratie wird aufgebaut als abgebaut.

Das alles provoziert Engpässe in der Notfallversorgung und Wartelisten bei elektiven Eingriffen. „Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge in den Ländern muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dort können auch kurzfristig noch die entscheidenden Knackpunkte nachgebessert werden. Diese liegen Minister Lauterbach als geeinte Forderung aller Bundesländer vor. Das muss Vorrang haben gegenüber der Parteiraison. Sonst stürzen wir in ein Versorgungschaos, nur um ein paar hundert Krankenhausschließungen zu erreichen“, so PD Dr. Michael A. Weber, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK).

 

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