Kammerwahlen der ÄKWL am 09.10.2024

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Kammerwahlen der ÄKWL am 09.10.2024

9. Oktober | 0:0023:59

Wahlprogramm 2024-8-14

 

Wahlprogramm der Liste „Ärzte im Krankenhaus“ zur Kammerwahl 2024 der ÄKWL

Ärzte im Krankenhaus

Ihre Liste für die ÄKWL-Kammerwahl 2024

Unser Wahlprogramm:

Über 80% der Krankenhäuser befinden sich nach dem aktuellen Krankenhausbarometer des Deutschen Krankenhausinstitutes in einer finanziellen Schieflage bis hin zur Insolvenz. Durch die Inflation und die Tarifsteigerungen erhöhen sich die Betriebskosten überproportional und können nicht durch die Ertragsteigerung ausgeglichen werden. Die Strukturveränderungen durch die Krankenhausplanung des Landes NRW werden den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser weiter erhöhen. Die von den Krankenhäusern eingeleiteten Sparmaßnahmen – unter anderem beim ärztlichen Personal – sind versorgungskritisch und tangieren die Behandlungsqualität in erheblichem Maße.

Ärztinnen und Ärzte, die in den Krankenhäusern, in den MVZ’s und in den Praxen Verantwortung tragen, sehen sich diesen Veränderungen hilflos ausgesetzt. Wir, die Liste „Ärzte im Krankenhaus“ wollen die machtvolle Stimme für alle Kolleginnen und Kollegen sein, die im Gesundheitssystem unserer Tage zu ihrer Verantwortung stehen. Wir setzen uns dafür ein, dass wir uns auf unsere Kompetenzen konzentrieren und so handeln können, wie es unsere Aufgabe ist: Anwälte unserer Patientinnen und Patienten zu sein.

Dazu setzen wir uns konkret ein für:

1. Vorrang für die Patientenversorgung:
Wir wollen, dass die Patientenversorgung wieder in den Mittelpunkt unseres ärztlichen Handelns rückt. Dazu gehört auch eine ausreichende Personalausstattung aller Professionen in Krankenhäusern, MVZ’s und Praxen.
Unsere Handlungsintention darf nicht länger ausschließlich durch die Ökonomie bestimmt werden. Die Einführung der Leistungsgruppen (§ 135e SGB 5, § 6a KHG), die schon jetzt eine Veränderung der Krankenhauslandschaft erzwingen, bringen viel Unruhe in die Krankenhausstruktur. Insolvenzen drohen. Abteilungen werden geschlossen. Was geschieht mit den Ärztinnen und Ärzten dieser Abteilungen? Wir setzen uns für eine geordnete und maßvolle Umsetzung der Pläne ein, welche die Interessen der Ärztinnen und Ärzte ebenso berücksichtigen, wie die Versorgungsbedürfnisse der Patienten. Eine verkappte Leistungsreduzierung, die zu noch mehr Bettendruck führt, darf nicht auf dem Rücken der die Verantwortung tragenden Ärztinnen und Ärzte ausgetragen werden. Die Liste „Ärzte im Krankenhaus“ ist eine laute Stimme der Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer Erfahrung und ihrer Kenntnis der Bedürfnisse der Patienten vor Ort gut wissen, was geht und was nicht.

2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen:
Wir setzen uns für eine Verbesserung der ärztlichen Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern, in den MVZ’s, in Arztpraxen und im öffentlichen Gesundheitswesen ein. Wir fordern mehr Zeit für die sprechende Medizin, z.B. für die Anamnese, die Befunderhebung, die Untersuchung, die Erläuterung der Diagnose/des Procederes und für die Angehörigen. Das geht nur mit einem besseren Personalschlüssel.
Mindestvorhaltezahlen im Bereich des ärztlichen Personals (§ 135f Abs. 1 SGB 5 „Vorhaltung eines ständig verfügbaren Facharztstandards“) dürfen nicht zu einer
Wahlprogramm der Liste „Ärzte im Krankenhaus“ zur Kammerwahl 2024 der ÄKWL
Überforderung der Kliniken bzw. der Ärztinnen und Ärzte führen, sondern müssen dem tatsächlichen Bedarf angemessen sein und vergütet werden.
Zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte gehört auch die Reduzierung der effektiven Arbeitszeit, eine Konzentration der Tätigkeit auf die Kernarbeitszeit, eine angemessene Vergütung von Überstunden, Bereitschafts- und Schichtdiensten.

3. Förderung der Weiterbildung:
Schon im hippokratischen Eid wird uns die Verpflichtung auferlegt, Sorge für eine gute Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses zu tragen. Allzu oft wird eine qualifizierte Weiterbildung durch eine zu enge Personaldecke erschwert bzw. verunmöglicht. Eine fehlende Weiterbildung führt zu weniger fachärztlichem Nachwuchs in Klinik und Praxis. Diese Abwärtsspirale gilt es zu durchbrechen. Alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sollen einen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung bekommen, dazu gehört die Unterstützung von vernetzten Weiterbildungskonzepten, Ausweisung von ärztlichen Weiterbildungsplätzen in der Personalbedarfsplanung und eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Einrichtungen, die weiterbilden.
Die für die Weiterbildung zuständigen verantwortlichen Oberärztinnen und Oberärzte sowie leitende Ärztinnen und Ärzte können den Spagat zwischen Anspruch und Wirklichkeit in Zeiten knapper Personalressourcen und extremer Arbeitsverdichtung immer weniger leisten. Weiterbildung muss Raum und Zeit bekommen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Notwendigkeiten seitens der Ärztekammer von den Weiterbildungsstätten eingefordert und überprüft werden.

Auch die Inhalte in der Weiterbildungsordnung müssen nach der Krankenhausreform den neuen Strukturen angepasst werden.

4. Sicherung der Ärzteversorgung:
Der Wandel der Altersstruktur in unserer Gesellschaft macht auch vor der Ärzteschaft nicht Halt. Unsere Ärzteversorgung ist nicht steuerfinanziert und muss in Zeiten von Inflation und Finanzkrisen mit dem Geld ihrer Mitglieder so gut haushalten, dass die Ärztinnen und Ärzte auch nach dem aktiven Arbeitsleben auskömmlich leben können. Die Voraussetzung dafür ist ein gutes finanzwirtschaftliches Handeln. Wir sind in den Selbstbestimmungsgremien der ÄVWL vertreten, und sorgen so für die richtigen Weichenstellungen, damit die Ärzteversorgung auch in Zukunft sicher ist.

5. Interessensvertretung der älteren Ärztinnen und Ärzte:
Nicht in jedem Regierungsbezirk gibt es eine eigene Liste „Ältere Ärzte“. Die Interessen dieser Kolleginnen und Kollegen sind uns ein besonderes Anliegen. Mit ihrem Erfahrungsschatz können sie die Entscheidungen in der Kammer positiv mitgestalten.
Wir sind die Stimme auch der älteren Ärzte in der Kammerversammlung.

6. Gesundheitspolitische Mitgestaltung:
In der Kammerversammlung, in den entsprechenden Ausschüssen, über unser Vorstandsmitglied, haben wir positiv Einfluss auf die Ausgestaltung der Krankenhausplanung-NRW mit den Leistungsgruppen und auf die Feinabstimmung in den Versorgungsgebieten, den Regierungsbezirken und Landesebene nehmen können.

7. Entbürokratisierung:
Wir setzen uns für eine deutliche Reduzierung der Bürokratie im Gesundheitswesen ein. Unnötige administrative Aufgaben binden wertvolle Zeit, die besser in die Wahlprogramm der Liste „Ärzte im Krankenhaus“ zur Kammerwahl 2024 der ÄKWL

Patientenversorgung investiert werden könnte. Wir streben an, Prozesse zu vereinfachen und digitale Lösungen zu implementieren. Dies betrifft auch die Verwaltung in der Ärztekammer. Damit wollen wir den Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich zählt: die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten.
Die Entbürokratisierung soll ein wesentliches Ziel des Entbürokratisierungsgesetzes sein. Sie wird im Text immer wieder angesprochen, aber konkrete gesetzliche Regelungen für eine Umsetzung fehlen. Vielmehr führen eine Reihe von Vorschlägen zu einem massiven Bürokratieaufbau, wie z.B. die verpflichtende Meldung von Personalbesetzungen bzw. die Prüfung neuer Qualitätskriterien (Strukturvoraussetzung) der Leistungsgruppen durch den medizinischen Dienst. Konkret müssen die Prüfungsintervalle des Medizinischen Dienstes verlängert werden. Die nebeneinander verschiedenen nicht abgestimmten Regelungen, wie z.B. unterschiedliche Strukturvoraussetzungen für OPS-Ziffern, für Komplexpauschalen und für Leistungsgruppen, müssen harmonisiert werden. Die Prüfungen müssen konsequent vereinfacht und vereinheitlicht werden (§ 275a 4. SGB 5). Dem Bürokratieabbau muss ein herausgehobener Stellenwert eingeräumt werden, da er kurzfristig die einzige Chance bietet, uns Ärzte entscheidend zu entlasten und wieder versorgende Tätigkeiten am Patienten zu ermöglichen, und vor allen Dingen wieder Freude an unserer Profession zu haben, nämlich Arzt zu sein.

Mit diesem Programm bitten wir um die Unterstützung aller Ärztinnen und Ärzte, die in Krankenhaus, MVZ, im öffentlichen Gesundheitsdienst, in der Praxis und nach dem Ausscheiden aus ihrer aktiven ärztlichen Tätigkeit die Zukunft der Medizin in der gemeinsamen sektorenübergreifenden Versorgung sehen.

Ihre Stimme für die Liste „Ärzte im Krankenhaus“

Fragen? Anregungen?

Gestalten Sie mit!

Wir nehmen Ihre Anliegen gerne mit in die nächste Kammerversammlung. Wenden Sie sich dazu an die Vertreter der für Ihren Regierungsbezirk zuständigen Liste.

Wir freuen uns auf ihre Rückmeldung.

Ihre
Thomas Gehrke

Dietrich Henzler

Anton Gillessen

Details

Datum:
9. Oktober
Zeit:
0:0023:59

Veranstalter

ÄKWL

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