KHVVG: Überfällige Nachbesserungen dürfen nicht weiter verschleppt werden

Dr. Weber- 2019 o. Kr. Nr. 38

Berlin, 21. Mai 2025 – Die personelle Neuaufstellung an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums wird in Fachkreisen anerkannt – doch auf Arbeitsebene scheint der Wandel bislang auszubleiben. Die dringend benötigten Nachbesserungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die sowohl im Koalitionsvertrag vereinbart als auch öffentlich angekündigt wurden, lassen weiterhin auf sich warten.

Statt konstruktiver Korrekturen drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form zügig und ohne wesentliche Änderungen durchgesetzt werden soll. Die gesetzlich vorgesehenen Fristen scheinen genutzt zu werden, um notwendige Anpassungen zeitlich so weit hinauszuschieben, dass ihre Wirkung frühestens ab 2027 spürbar würde.

Dabei geht es nicht um redaktionelle Details wie Anpassungen bei Facharztvorgaben oder der Zusammensetzung einzelner Leistungsgruppen, sondern um substanzielle Schwachstellen: Die geplante Vorhaltefinanzierung ist in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht praxistauglich, und auch der sogenannte „Grouper Bund“ gewährleistet bislang keine robuste und verlässliche Fallzuteilung.

Die Zeit drängt: Kliniken stellen derzeit ihre Anträge auf Zuweisung zu Leistungsgruppen bei den Ländern, und der Medizinische Dienst steht bereit, um die Einhaltung der Strukturvorgaben zu prüfen. Auch die im vergangenen Herbst im Bundesrat als „entscheidend für die Umsetzung“ angekündigten Rechtsverordnungen sind bislang nicht veröffentlicht – ein alarmierendes Signal.

Wird nicht rasch gehandelt, tritt das KHVVG ohne wesentliche Nachbesserungen in Kraft – mit weitreichenden Konsequenzen für die Versorgungslandschaft. Das darf nicht geschehen. „Das Bundesgesundheitsministerium ist jetzt gefordert, Verantwortung zu übernehmen und dringend notwendige inhaltliche Korrekturen in einem Vorschaltgesetz zu verankern. Nur so kann verhindert werden, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, die einer echten Reform entgegenstehen“, so PD Dr. Michael A. Weber, Präsident des VLK.

2025 PM 4 KHVVG – Überfällige Nachbesserungen dürfen nicht weiter verschleppt werden

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